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Allgemeine Liefer- und Auftragsbedingungen der eyeT SecureTechnologies GmbH (AGBs)

- Stand: Oktober 2012 - 

Verantwortlich:  eyeT SecureTechnologies GmbH, Juan J. Davila




1.   Geltungsbereich


1.1.          Für die Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden, auch fürAuskünfte und Beratung, gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Insbesondere gelten diese Bedingungen auch dann, wenn wir als Vermittlerauftreten und/oder Aufträge oder Lieferungen nicht von uns direkt, sondern vonunseren Lieferanten in direkter Abwicklung mit dem Kunden ausgeführt oderausgeliefert werden. Die Bedingungen gelten außerdem ausdrücklich -gegebenenfalls entsprechend - auch für den Verkauf von Software und denVerkauf/die Überlassung von Softwarelizenzen. Bedingungen des Kunden geltennur, wenn und soweit wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. UnserSchweigen auf derartige abweichende Bedingungen gilt insbesondere nicht alsAnerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen.


1.2.          Die jeweils aktuellen AGBs werden auf der Homepage von eyeTSecureTechnologies unter www.eyeTsecure.com veröffentlicht.


2.    Auskünfte/ Beratung


2.1.          Alle angegeben Werte sind als Durchschnittswerte anzusehen. EineBezugnahme auf Normen, ähnliche technische Regelungen sowie technische Angaben, Beschreibungen und Abbildungen des Liefergegenstandes in Angeboten undProspekten ist nur eine Leistungsbeschreibung und keine Zusicherung vonEigenschaften. Bestimmte Eigenschaften oder Waren gelten grundsätzlich nur dannals von uns zugesichert, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigthaben.


3.   Vertragsschluss; Lieferumfang


3.1.          Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Ein Vertrag kommt erstdann zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden schriftlich bestätigen. Isteine Leasing-Lösung Vertragsbestandteil, steht der Vertragsschluss zudem unterder aufschiebenden Bedingung der eingeschalteten Leasing-Gesellschaft oder-bank. Für den Inhalt des Liefervertrages ist unsere Auftragsbestätigungmaßgebend. Ist ein Festpreis nicht vereinbart, so sind wir berechtigt, die amLiefertag geltenden Listenpreise zu berechnen.


3.2.          Alle Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen undVertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingungder Schriftformabrede selbst.


3.3.          Bei Abrufaufträgen oder kundenbedingten Abnahmeverzögerungensind wir berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen unddie gesamte Bestellmenge sofort herzustellen. Etwaige Änderungswünsche desKunden können demnach nach Erteilung des Auftrags nicht mehr berücksichtigtwerden, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.


4.   Lieferzeit


4.1.          Verbindliche Liefertermine und -fristen müssen ausdrücklich undschriftlich vereinbart werden. Bei unverbindlichen oder ungefähren (ca., etwa,etc.) Lieferterminen und -fristen bemühen wir uns, diesen nach besten Kräfteneinzuhalten.


4.2.          Lieferfristen beginnen mit dem Zugang unsererAuftragsbestätigung beim Kunden, jedoch nicht, bevor alle Einzelheiten derAusführung des Auftrags geklärt sind und alle sonstigen vom Kunden zuerfüllenden Voraussetzungen vorliegen; entsprechendes gilt für Liefertermine.


4.3.          Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit sind zulässig. AlsLiefertag gilt der Tag der Meldung der Versandbereitschaft, andernfalls der Tagder Absendung der Ware. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Geraten wir inLieferverzug, kann der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen und nach demfruchtlosen Ablauf vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung oder Nichterfüllung - gleichaus welchem Grunde - bestehen nur nach Maßgabe der Regelung in Ziffer 10.

4.4.          Wir geraten nicht in Verzug, solange der Kunde mit der Erfüllungvon Verpflichtungen uns gegenüber, auch solchen aus anderen Verträgen, inVerzug ist.


5.    Selbstlieferungsvorbehalt;höhere Gewalt und sonstige Behinderungen


5.1.          Erhalten wir aus von uns nicht zu vertretenen Gründen Lieferungoder Leistung unserer
Unterlieferanten nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig, oder tretenEreignisse höherer Gewalt ein, so werden wir unseren Kunden rechtzeitigschriftlich informieren. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung umdie Dauer der Behinderung herauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfülltenTeils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit wir unserervorstehenden Informationspflicht nachgekommen sind. Der höheren Gewalt stehen gleichStreik, Aussperrung, behördliche Eingriffe,
Energie- und Rohstoffknappheit, Transportengpässe, unverschuldeteBetriebsbehinderungen zum Beispiel
durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, diebei objektiver
Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind.


5.2.          Ist ein Liefertermin oder eine Lieferfrist verbindlichvereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach 5.1 der vereinbarteLiefertermin oder die vereinbarte Lieferfrist um mehr als zwei Wochen überschritten,so ist der Kunde berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertragezurückzutreten.


6.   Versand und Gefahrübergang


6.1.          Soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird, erfolgtder Versand durch uns unversichert
auf Gefahr und zu Lasten des Kunden. Die Wahl des Transportweges und desTransportmittels bleibt uns vorbehalten.


6.2.          Die Gefahr geht mit Übergabe der zu liefernden Ware an denKunden, den Spediteur, den
Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Unternehmungen,spätestens jedoch mit Verlassen unseres Werkes, des Lagers oder derNiederlassung auf den Kunden über.


6.3.          Verzögert sich die Sendung dadurch, dass wir infolge gänzlichenoder teilweisen Zahlungsverzuges des Kunden von unserem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen, oder aus einemsonstigen, vom Kunden zu vertretenen Grund, so geht die Gefahr spätestens ab Datum derMitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.


7.    Mängelrügen und Gewährleistung


7.1.          Der Kunde oder der von ihm bezeichnete Empfänger hat die Wareunverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Offene Mängel - auch das Fehlenzugesicherter Eigenschaften - sind unverzüglich nach Erhalt der Ware,spätestens aber innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware, verborgeneMängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der inZiffer 7.2. genannten Frist, schriftlich zu rügen. Unterlässt der Kunde dieform- und fristgerechte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt. Für die Rechtzeitigkeitder Anzeige kommt es auf den Zeitpunkt ihres Zugangs bei uns an.


7.2.          Für nachweisbare Material-, Fertigungs- oderKonstruktionsmängel, die sich erst nach
Ingebrauchnahme zeigen, leisten wir - soweit nicht ausdrücklich etwasAbweichendes vereinbart ist - grundsätzlich über einen Zeitraum von sechsMonaten Gewähr, gerechnet vom Tage der Auslieferung an den Kunden.


7.3.          Bei berechtigten Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl entwederzur Lieferung einer fehlerfreien
Ersatzware oder zur kostenlosen Nachbesserung verpflichtet. Kommen wir derVerpflichtung zur
Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware nicht binnen 14Tagen nachdem die Ware bei uns in der Originalverpackung eingegangen ist nach,so kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreismindern. Gleiches gilt, wenn ein Nachbesserungsversuch fehlgeschlagen ist undweitere Nachbesserungsversuche dem Kunden nicht zuzumuten sind oder wenn Nachbesserungoder Ersatzlieferung unmöglich ist. Stellt sich bei einer Mängelprüfung odereinem Nachbesserungsversuch heraus, dass ein Mangel nicht vorhanden ist, so hatder Kunde unsere Leistungen gemäß § 612 BGB zu vergüten.


7.4.          Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen oder im Zusammenhangmit Mängeln oder
Mangelfolgeschäden, gleich aus welchem Grund, bestehen nur nach Maßgabe der Bestimmungenin Ziffer 10, soweit es sich nicht um Schadenersatzansprüche aus einerEigenschaftszusicherung handelt, welche den Kunden gegen das Risiko vonetwaigen Mangelfolgeschäden absichern soll. Auch in diesem Fallhaften wir  bei nur für den typischen und vorhersehbarenSchaden.


8.   Preise; Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug


8.1.          Alle Preise verstehen sich grundsätzlich in Euro, inkl. der vomKunden zu tragenden Mehrwertsteuer
in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.


8.2.          Leistungen, die nicht Bestandteil des vereinbarten Lieferumfangssind, werden mangels abweichender Vereinbarung auf der Basis unser jeweilsgültigen Zahlungsbedingungen für Lohnarbeiten bzw. der bei uns allgemeingültigen Preislisten ausgeführt.


8.3.          Wir sind berechtigt, die Vergütung einseitig angemessen (§ 315BGB) im Falle der Erhöhung von
Materialbeschaffungskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten sowie Energiekosten sowieKosten durch
Umweltauflagen zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehrals vier Monate
liegen.


8.4.          Unsere Rechnungen sind sofort zahlbar nach Rechnungsstellung -ohne Skonto netto Kasse. Nach Fälligkeit der Rechnung werden Fälligkeitszinsenin gesetzlicher Höhe über dem jeweils aktuell geltenden Basiszinssatzberechnet. Als Tag der Zahlung gilt das Datum des Geldeingangs bei uns oder derGutschrift auf unserem Konto. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehendenSchadens bleibt vorbehalten. Es wird vereinbart, dass Verzug auch durch Mahnungunsererseits eintritt (soweit er nicht automatisch im Falle eines Fixhandelskaufseintritt). Unabhängig davon tritt Verzug auch nach Ablauf von dreißig Tagennach Erhalt der Rechnung ein. Die gesetzliche Regelung des § 284 III BGB wird ausdrücklichinsoweit ausgeschlossen, wie danach Verzug erst nach Ablauf von dreißig Tageneintreten würde. Es wird der gesetzliche Verzugszins geschuldet, soweit nichtein höherer Schaden nachgewiesen wird. In diesem Fall wird der nachgewieseneVerzugsschaden bzw. Verzugszins geschuldet.


8.5.          Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umständebekannt, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen begründeteZweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen, und zwar auchsolche Tatsachen, die schon bei Vertragsschluss vorlagen, uns jedoch nichtbekannt waren oder bekannt sein mussten, so sind wir unbeschadet weitergehendergesetzlicher Rechte in diesen Fällen berechtigt, die Weiterarbeit an laufendenAufträgen bzw. die Belieferung einzustellen und für noch ausstehendeLieferungen Vorauszahlungen oder Stellung uns genehmer Sicherheiten zuverlangen und nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist fürdie Leistung von solchen Sicherheiten vom Vertrag zurückzutreten oderSchadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.


8.6.          Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Kunden bestehtnur hinsichtlich solcher Gegenansprüche, die nicht bestritten oderrechtskräftig festgestellt sind.


9.   Eigentumsvorbehalt


9.1.          Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns geliefertenAnlagen und Waren vor (nachstehend insgesamt "Vorbehaltsware"), bisalle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit Kunden einschließlichder künftig entstehenden Ansprüche aus später abgeschlossenen Verträgenbeglichen sind. Dies gilt auch für einen Saldo zu unseren Gunsten, wenneinzelne oder alle Forderungen von uns in eine laufende Rechnung (Kontokorrent)aufgenommen werden und der Saldo gezogen ist.


9.2.          Der Kunde hat die Vorbehaltsware ausreichend, insbesondere gegenFeuer und Diebstahl, zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einemdie Vorbehaltsware betreffenden Schadenfall werden bereits hiermit in Höhe desWertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten.


9.3.          Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichenGeschäftsverkehr weiter zu verkaufen. Andere Verfügungen, insbesondereVerpfändungen oder Einräumung von Sicherungseigentum, sind ihm nicht gestattet.Wird die Vorbehaltsware bei Weiterveräußerung vom Dritterwerber nicht sofortbezahlt, ist der Kunde verpflichtet, nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zuveräußern. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entfälltohne weiteres, wenn der Kunde seine Zahlung einstellt oder uns gegenüber inZahlungsverzug gerät.


9.4.          Der Kunde tritt uns bereits hiermit alle Forderungeneinschließlich Sicherheiten und Nebenrechte ab, die im Aus- oder imZusammenhang mit der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware gegen den Endabnehmeroder gegen Dritte erwachsen. Er darf keine Vereinbarung mit seinen Abnehmerntreffen, die unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigenoder die Vorausabtretung der Forderung zunichtemachen. Im Falle der Veräußerungvon Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen gilt die Forderung gegen denDrittabnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Lieferpreisesals abgetreten, sofern sich aus der Rechnung nicht die auf die einzelnen Warenentfallenden Beträge ermitteln lassen.


9.5.          Der Kunde bleibt zur Einziehung der an uns abgetretenen Ware biszu unserem jederzeit zulässigen Widerruf berechtigt. Auf unser Verlangen ist erverpflichtet, uns die zur Einziehung abgetretenen Forderungen erforderlichenAuskünfte und Unterlagen zu geben und, sofern wir dies nicht selbst tun, seineAbnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten.


9.6.          Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug,sind wir zur Rücknahme aller Vorbehaltsware berechtigt; der Kunde ist in diesemFall ohne weiteres zur Herausgabe verpflichtet. Zur Feststellung des Bestandesder von uns gelieferten Ware dürfen wir jederzeit zu den normalen Geschäftsstundendie Geschäftsräume des Kunden betreten. In der Rücknahme von Vorbehaltswareliegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklichschriftlich erklären oder zwingende gesetzliche Bestimmungen dies vorsehen. Vonallen Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware oder uns abgetretener Forderung hatuns der Kunde unverzüglich schriftlich zu unterrichten.


9.7.          Übersteigt der Wert der für uns nach den vorstehendenBestimmungen bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt ummehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe vonSicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.


10.  Ausschluss und Begrenzung der Haftung


10.1.        Für alle gegen uns gerichteten Ansprüche auf Schadenersatz wegenschuldhafter Pflichtverletzung gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere ausUnmöglichkeit, Verzug, mangelhafter Lieferung, positiver Vertragsverletzung,Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung, Produkthaftpflicht,haften wir im Falle leichter Fahrlässigkeit nur bei einer den Vertragszweck gefährdendenVerletzung wesentlicher Pflichten. Im Übrigen ist unsere Haftung für leichteFahrlässigkeit
ausgeschlossen.


10.2.        Im Falle der Haftung nach Ziffer 10.1. und einer Haftung ohneVerschulden, insbesondere bei
anfänglicher Unmöglichkeit und Rechtsmängeln, haften wir nur für den typischenund vorhersehbaren
Schaden.


10.3.        Über den Einsatz der von uns gelieferten Waren oder sonstigenLeistungen entscheidet der Kunde
eigenverantwortlich. Sofern wir nicht spezifische Eigenschaften und Eignungender Produkte für einen vertraglich bestimmten Verwendungszweck schriftlichbestätigt haben, ist eine anwendungstechnische Beratung in jedem Fallunverbindlich. Auch haften wir nach Maßgabe von Ziffer 10.1. für eine erfolgte oderunterbliebene Beratung, welche sich nicht auf die Eigenschaften undVerwendbarkeit des gelieferten Produktes bezieht.


10.4.        Der Haftungsausschluss gemäß Ziffer 10.1. bis 10.3. gilt ingleichem Umfang zugunsten unserer
Organe, gesetzlicher Vertreter, leitenden und nicht leitenden Angestellten undsonstigen
Erfüllungsgehilfen.


10.5.        Die vorangegangene Regelung der Ziffer 10.1. bis 10.4. geltennicht, soweit wir nach dem
Produkthaftungsgesetz oder wegen Fehlens vertraglich zugesicherterEigenschaften in Anspruch
genommen werden.


11. Hersteller/ -Lieferantenhinweis


11.1.        Wir sind berechtigt, bei unseren Vertragserzeugnissen ingeeigneter Form auf uns als Hersteller bzw.
Lieferant hinzuweisen; diesem kann nur widersprochen werden, wenn der Kundehieran ein
überwiegendes Interesse hat.


12. Consulting, Support, Professional Services


12.1.        Auf Dienstleistungen wie Consulting, Support und ProfessionalServices finden unsere Ergänzende Geschäftsbedingungen der eyeT SecureTechnologies GmbH für den Bereich Beratungs- und Realisierungsdienstleistungenim Bereich der Informations-Technologie („Dienstleistungen“) Anwendung


13. Managed (Cloud) Security Services


13.1.        Auf Managed (Cloud) Security Services wie Cloud E-Mail-, CloudWeb,- Cloud Messaging Security Services finden unsere   Allgemeine Geschäftsbedingungen der eyeT SecureTechnologies GmbHfür den Bereich Managed Security Services (AGBMSS) Anwendung


14. Seminare, Trainings, Workshops


14.1.        Auf Seminare, Trainings und Workshops finden unsereTeilnahmebedingungen Anwendungen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungender eyeT SecureTechnologies für Seminare geregelt sind.


15. Erfüllungsort; Gerichtsstand; anwendbaresRecht


15.1.        Erfüllungsort für alle vertraglichen Leistungen - auchfrachtweise ist das Abgangswerk oder -lager.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist - soweit gesetzlichzulässig - München oder nach unserer Wahl der Ort einer unsererNiederlassungen. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinemallgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.


15.2.        Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns giltausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.


16. Salvatorische Klausel


16.1.        Sollte eine gegenwärtige oder zukünftige Bestimmung diesesVertrages ganz oder teilweise
unwirksam/nichtig und nicht durchführbar sein oder werden, so wird hiervon dieGültigkeit der übrigen
Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn sich nachAbschluss des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt. Die Parteienwerden die unwirksame/nichtige Bestimmung oder ausfüllungsbedürftige Lückedurch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichenGehalt der unwirksamen/nichtigen Bestimmung und dem Gesamtinhalt des Vertrages Rechnungträgt.


Hinweis: Gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) weisen wir darauf hin, dass unsere Buchhaltung über eine EDV-Anlage geführt wird, und wir in diesem Zusammenhangauch die aufgrund der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erhaltenen Daten speichern.


München, Oktober 2012